Koordination nach Baustellenverordnung
Umfangreiche Untersuchungen haben ergeben, dass mehr als die Hälfte der Unfälle am Bau auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückzuführen sind. Genau an dieser Stelle setzt die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) an. Sie verpflichtet den Bauherrn als Veranlasser eines Bauvorhabens bereits bei der Planung dafür zu sorgen, dass die baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt, koordiniert und umgesetzt werden.
Durch die Beauftragung eines Koordinators für Sicherheits- und Gesundheitsschutz kann der Bauherr seine Verpflichtungen aus der Baustellenverordnung auf mich übertragen. Neben der Erstellung des SIGE-Planes werden die laufenden Baumaßnahmen betreut, die Baufirmen auf der Baustelle eingewiesen und die Sicherheitseinrichtungen überprüft.
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